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Wenn Sie der Geschädigte innerhalb eines Unfalles sind, so liegt ein Haftpflichtschaden vor, der im gesamten Umfang vom Unfallverursacher getragen werden muss.

Nach Urteil des BGH gilt, der Schaden muss eine Höhe von mindestens 750€ aufweisen, um eine Erstattung dieses Gutachtens, welches von uns für Sie geschrieben wird, zu erhalten. 

Sie als Geschädigter haben das Recht auf freie Wahl eines Sachverständigen zur Erstellung eines KFZ-Gutachtens. Nach §249 BGB sind Sie so zu stellen, als ob der Unfall nicht eingetreten wäre. Des Weiteren haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen oder eine Entschädigung für den Nutzungsausfall.

Ihnen bleibt es selbst überlassen ob Sie den Schaden reparieren oder ob Sie sich die von uns ermittelte Höhe des Unfallschadens (exklusive der Mehrwertsteuer) auszahlen lassen.

Bei eindeutiger Sachlage rechnen wir mittels Abtretungserklärung direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab, sodass Sie nicht in Vorleistung treten müssen.

 

Was tun, wenn ein Kaskoschaden vorliegt?

Im Falle eines Kaskoschadens, also ein Schaden der durch Sie selbst oder durch ein anderes versichertes Ereignis eingetreten ist, so liegt die Weisungsberechtigung beim Versicherer. Die Wahl des Gutachters muss demnach in Absprache mit dem Versicherer erfolgen.

Wir als KFZ-Gutachter bieten Ihnen ausgiebige Hilfestellungen an. Rufen Sie uns jetzt unverbindlich an!

Nunzio Capizzi

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