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Unfall-, Schadens- & Wertgutachten seit über 30 Jahren

Voller Einsatz für Ihre Rechte 

Seit über 30 Jahren sind wir für Sie unterwegs, um Ihnen Zeit und Ärger zu ersparen. Wir bieten schnelle, kompetente und zuverlässige Hilfe bei der Unfallschadensbegutachtung und Fahrzeugbewertung.

Noch am selben Tag Ihrer Beauftragung kommen wir zu Ihnen und erstellen Ihr Gutachten meist innerhalb von 24 Stunden – egal, wo Sie sind. Unser kostenloser Vor-Ort-Service sorgt dafür, dass Sie im Schadensfall nicht allein stehen. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Auswahl des richtigen Anwalts.

Wir sind persönlich für Sie da und helfen Ihnen bei der Erstellung von Kfz-Gutachten.

Ablauf nach einem Schaden

Gutachten24 GmbH anrufen

Überlassen Sie das Fahrzeuggutachten nicht der gegnerischen Versicherung!

Beim unverschuldeten Verkehrsunfall (Haftpflichtschaden) trägt der Unfallgegner die Gutachterkosten.

Schadenbegutachtung vor Ort

 Vereinbaren Sie den Termin so wie es Ihnen passt, denn wir besichtigen Ihr Auto wo Sie es wollen. In der Regel kommen wir noch am selben Tag der Beauftragung und begutachten den frisch entstandenen Schaden an Ihrem Fahrzeug.

Gutachten Erstellung innerhalb 48 Std

Wir erstellen Ihr Unfallgutachten innerhalb von 48 Stunden, sodass keine Zeit für Sie verschenkt wird. Im Gutachten halten wir nicht nur den Schadenswert und die Wertminderung, sondern auch die Beschädigung per Lichtbilder als Beweissicherung fest.

Regulierung durch den Verkehrsanwalt

Nachdem wir das für die Versicherungsregulierung benötigte Schadengutachten erstellt haben, senden wir das Gutachten an Ihren Anwalt.

Falls Sie einen Anwalt brauchen, steht Ihnen einer unserer Anwälte zur verfügung.

Reparatur oder Auszahlung

Sie müssen den Unfallschaden nicht zwangsläufig in einer Werkstatt reparieren lassen.

Ihnen bleibt überlassen, ob Sie sich den Schaden an Ihrem Fahrzeug auszahlen (fiktive Abrechnung) oder ihn reparieren lassen. 

Wenn Sie der Geschädigte innerhalb eines Unfalles sind, so liegt ein Haftpflichtschaden vor, der im gesamten Umfang vom Unfallverursacher getragen werden muss.

Nach Urteil des BGH gilt, der Schaden muss eine Höhe von mindestens 1.000€ aufweisen, um eine Erstattung dieses Gutachtens, welches von uns für Sie geschrieben wird, zu erhalten. 

Ein Unfall ist immer schlimm, doch noch schlimmer ist es sich auf den Gutachter der Gegnerischen Versicherung zu verlassen, denn dieser ist immer daran Interessiert, die Kosten so gering wie möglich zu halten!

Sie als Geschädigter haben das Recht auf freie Wahl eines Sachverständigen zur Erstellung eines KFZ-Gutachtens. Nach §249 BGB sind Sie so zu stellen, als ob der Unfall nicht eingetreten wäre. Des Weiteren haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen oder eine Entschädigung für den Nutzungsausfall.

Unfallgutachten

Ihr Recht nach § 249 BGB:
„Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre“. 
Mit anderen Worten: Bei einem unverschuldeten Unfall bzw. Schaden müssen Sie als Unfallopfer in dem Maße entschädigt werden, als wäre das Ereignis niemals eingetreten. Das schließt die Gutachterkosten mit ein! In Absatz 2 heißt es außerdem: Als Opfer haben Sie die Wahl, die Instandsetzung des Fahrzeugs zu verlangen oder sich den Schaden in Geld auszahlen zu lassen. Machen Sie von Ihren Rechten Gebrauch und überlassen Sie die Beurteilung des Schadens dem Profi!

Übrigens: Im Haftpflichtfall tritt die Haftpflichtversicherung an die Stelle des Unfallverursachers. Schadenersatzansprüche wie Reparaturkosten, Kosten für einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen oder rechtlichen Beistand, trägt die gegnerische Versicherung. Das spielt aber grundsätzlich keine Rolle, um Ihre Rechte einzufordern und durchsetzen zu lassen. Wenn durch den Unfall weiterführende Ansprüche entstehen, können Sie diese natürlich ebenso geltend machen.

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Gutachten24 GmbH im 
NIBELUNGEN KURIER

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Zeitungsbericht vom 30.06.2023 hier lesen

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